Netzbetreiber werden bei Rollout-Kosten entlastet
Bonn - Die Anreizregulierung unterscheidet zwischen beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Kosten. Nicht beinflussbare Kosten fallen aus dem Effizienzvergleich. Dazu sollen künftig auch die Gelder für den Smart-Meter-Rollout gehören.