
CO2 soll auch im Heizungskeller einen Preis haben, so der BDEW. (Foto: Stadtwerke Karlsruhe)
Berlin (energate) - Der BDEW reiht sich mit einem eigenen Vorschlag in die Debatte zur CO2-Bepreisung ein. Demnach sollte der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel, der für den Stromsektor und die Industrie gilt, künftig auch der Benchmark für den CO2-Ausstoß im Wärme- und Verkehrsbereich sein. Wärmeverbraucher und Autofahrer würden demnach mit gegenwärtig rund 25 Euro pro Tonne CO2 belastet. "Dieser Einstieg wäre nach unserer Einschätzung politisch mehrheitsfähig", sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer in Berlin. Um dem volatilen Preis des Emissionshandels auf die Energiesteuern für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel umzulegen, regt der BDEW eine jährliche Anpassung des Jahressteuergesetzes an.
Mit einem ähnlichen Ansatz war der BDEW bereits im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gegangen (energate berichtete). Neu ist, dass sich der Verband nun auch der Frage der Rückvergütung widmet. Dazu hat er von Prof. Manuel Frondel vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses schlägt vor, die Einnahmen der CO2-Bepreisung für die Senkung der Stromsteuer zu nutzen. Da davon Besserverdiener, die laut Statistik im Regelfall einen höheren Stromverbrauch haben, mehr profitieren als Geringverdiener, schlägt das Gutachten zudem gezielte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte vor. So könnten das Wohngeld und das Arbeitslosengeld II um je 50 Euro pro Monat erhöht werden. Das würde laut Frondel knapp eine Mrd. Euro pro Jahr kosten.
Nach den Berechnungen des RWI würde ein CO2-Preis von 25 Euro den Preis für Benzin und Diesel in der Größenordnung um 6 Cent pro Liter verteuern. Heizöl würde ebenfalls um etwa 6,5 Cent pro Liter beziehungsweise 0,65 Cent/kWh teurer. Der Erdgas-Preis würde um 0,5 Cent/kWh ansteigen. In den Staatshaushalt würden in Summe rund 7,7 Mrd. Euro pro Jahr fließen. Abzüglich der erhöhten Sozialausgaben für Wohngeld und ALG II stünden beim aktuellen CO2-Preisniveau folglich ausreichend Mittel für die Senkung der Stromsteuer zur Verfügung stehen, betonte Frondel. Die Einnahmen aus der Stromsteuer belaufen sich aktuell auf knapp 7 Mrd. Euro pro Jahr.
Steigt der CO2-Preis spürbar über die Marke von 25 Euro pro Tonne, könnten die Zusatzeinnahmen beispielsweise für einen steuerfinanzierten Ausgleich der Besonderen Ausgleichsregelung, also der EEG-Rabatte für die energieintensive Industrie genutzt werden, regte Frondel an. Diese belaufen sich derzeit auf rund 5 Mrd. Euro pro Jahr. Ein CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne würde dem Haushalt Einnahmen von etwa 13,5 Mrd. Euro bescheren. Bei einem Preis von 65 Euro wären es gut 19 Mrd. Euro, geht aus dem RWI-Gutachten hervor.
"Wir rechnen mit weiter steigenden Preisen im Emissionshandel", erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Seinem Verband gehe es mit dem Vorschlag darum, die momentane Blockade in der Debatte um die CO2-Bepreisung zu lösen. Aus seiner Sicht hätte die Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz mehrere Vorteile: So würde der Strompreis um rund 2 Cent/kWh sinken, was Stromanwendungen wie Wärmepumpen und Elektroautos, aber auch Power-to-Gas attraktiver mache. Das Modell ließe sich zudem zügig und ohne großen Bürokratieaufwand umsetzen, anders als etwa eine Pro-Kopf-Auszahlung wie sie jüngst Gutachter für das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hatten (energate berichtete).
Sowohl Kapferer als auch Frondel betonten allerdings, dass die CO2-Bepreisung kein Allheilmittel sei. Nach den Berechnungen des RWI würde ein CO2-Preis von 25 Euro langfristig zu einer Emissionsminderung von 7,5 bis 8 Mio. Tonnen pro Jahr führen. Kapferer führte daher aus, dass auch mit umfassender CO2-Bepreisung weiterhin ein ambitionierter Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze und der Ladeinfrastruktur für E-Autos erforderlich sei, genauso wie die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. "Eine CO2-Bepreisung kann nur eine Komponente sein, um die Energie- und Klimaziele Deutschland zu erreichen", betonte er bei der Vorstellung des CO2-Preismodells in Berlin. /cs
Stromsteuersenkung plus Sozialausgleich
Mit einem ähnlichen Ansatz war der BDEW bereits im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gegangen (energate berichtete). Neu ist, dass sich der Verband nun auch der Frage der Rückvergütung widmet. Dazu hat er von Prof. Manuel Frondel vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses schlägt vor, die Einnahmen der CO2-Bepreisung für die Senkung der Stromsteuer zu nutzen. Da davon Besserverdiener, die laut Statistik im Regelfall einen höheren Stromverbrauch haben, mehr profitieren als Geringverdiener, schlägt das Gutachten zudem gezielte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte vor. So könnten das Wohngeld und das Arbeitslosengeld II um je 50 Euro pro Monat erhöht werden. Das würde laut Frondel knapp eine Mrd. Euro pro Jahr kosten.
Nach den Berechnungen des RWI würde ein CO2-Preis von 25 Euro den Preis für Benzin und Diesel in der Größenordnung um 6 Cent pro Liter verteuern. Heizöl würde ebenfalls um etwa 6,5 Cent pro Liter beziehungsweise 0,65 Cent/kWh teurer. Der Erdgas-Preis würde um 0,5 Cent/kWh ansteigen. In den Staatshaushalt würden in Summe rund 7,7 Mrd. Euro pro Jahr fließen. Abzüglich der erhöhten Sozialausgaben für Wohngeld und ALG II stünden beim aktuellen CO2-Preisniveau folglich ausreichend Mittel für die Senkung der Stromsteuer zur Verfügung stehen, betonte Frondel. Die Einnahmen aus der Stromsteuer belaufen sich aktuell auf knapp 7 Mrd. Euro pro Jahr.
Perspektive: EEG-Entlastung
Steigt der CO2-Preis spürbar über die Marke von 25 Euro pro Tonne, könnten die Zusatzeinnahmen beispielsweise für einen steuerfinanzierten Ausgleich der Besonderen Ausgleichsregelung, also der EEG-Rabatte für die energieintensive Industrie genutzt werden, regte Frondel an. Diese belaufen sich derzeit auf rund 5 Mrd. Euro pro Jahr. Ein CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne würde dem Haushalt Einnahmen von etwa 13,5 Mrd. Euro bescheren. Bei einem Preis von 65 Euro wären es gut 19 Mrd. Euro, geht aus dem RWI-Gutachten hervor.
"Wir rechnen mit weiter steigenden Preisen im Emissionshandel", erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Seinem Verband gehe es mit dem Vorschlag darum, die momentane Blockade in der Debatte um die CO2-Bepreisung zu lösen. Aus seiner Sicht hätte die Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz mehrere Vorteile: So würde der Strompreis um rund 2 Cent/kWh sinken, was Stromanwendungen wie Wärmepumpen und Elektroautos, aber auch Power-to-Gas attraktiver mache. Das Modell ließe sich zudem zügig und ohne großen Bürokratieaufwand umsetzen, anders als etwa eine Pro-Kopf-Auszahlung wie sie jüngst Gutachter für das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hatten (energate berichtete).
CO2-Bepreisung "kein Allheilmittel"
Sowohl Kapferer als auch Frondel betonten allerdings, dass die CO2-Bepreisung kein Allheilmittel sei. Nach den Berechnungen des RWI würde ein CO2-Preis von 25 Euro langfristig zu einer Emissionsminderung von 7,5 bis 8 Mio. Tonnen pro Jahr führen. Kapferer führte daher aus, dass auch mit umfassender CO2-Bepreisung weiterhin ein ambitionierter Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze und der Ladeinfrastruktur für E-Autos erforderlich sei, genauso wie die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. "Eine CO2-Bepreisung kann nur eine Komponente sein, um die Energie- und Klimaziele Deutschland zu erreichen", betonte er bei der Vorstellung des CO2-Preismodells in Berlin. /cs